General
Terms and Conditions.
General
Terms and Conditions.
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftragsgeber:in und der Auftragnehmerin (Firma Iris Perren), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
2. Umfang des Beratungsauftrages
Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Tag des Abschlusses des Auftrages (mündlich oder schriftlich) und endet mit vollständiger Bezahlung der Schlussrechnung durch den Klienten.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers:
Der/die Auftraggeber verpflichten sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen. Erfolgt dies nicht oder verspätet, können daraus resultierende Verzögerungen oder Mehraufwände gesondert verrechnet werden.
4. Honorare und Fälligkeit
Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält die Auftragnehmerin ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonto zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Auftragnehmerin fällig.
Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Auftragnehmerin, so behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die Auftragnehmerin bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Auftragnehmerin von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Gemäß den Richtlinien der österreichischen Wirtschaftskammer.
5. Elektronische Rechnungslegung
Die Auftragnehmerin, ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.
6. Reisekosten
Alle Reisekosten werden vorab transparent kommuniziert oder im Angebot festgehalten.
7. Dauer des Vertrags
Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt.
8. Online-Coaching / digitale Leistungen
Die Auftragnehmerin bietet Leistungen auch in digitaler Form (z. B. via Zoom oder vergleichbare Plattformen) an.
Der/die Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme sicherzustellen, insbesondere:
stabile Internetverbindung
funktionsfähiges Endgerät (Laptop, Tablet o. Ä.)
Kamera und Mikrofon
Ein Ausfall auf Seiten des/der Auftraggeber (z. B. technische Probleme) berechtigt nicht zur Terminverschiebung oder Rückerstattung. Bei technischen Problemen auf Seiten der Auftragnehmerin wird ein Ersatztermin angeboten.
Aufzeichnungen von Online-Sessions sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung beider Seiten zulässig.
9. Umbuchungen/Stornierung bei Einzelcoachings und Teamcoachings
Einzelcoachings:
Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert oder verschoben werden.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das volle Honorar verrechnet.
Teamcoachings:
Stornierungen bis 14 Tage vor Termin sind kostenfrei. Für Stornierungen zwischen 13–7 Tage vor Termin werden 50 % des Honorars in Rechnung gestellt. Für Stornierungen von weniger als 7 Tage vor Termin bzw. bei Nichterscheinen zum Termin werden 100 % des Honorars fällig. Der/die Auftraggeber:in hat die Möglichkeit einen Ersatztermin zu vereinbaren.
Für abgesagte Workshops oder Teamcoachings seitens des Veranstalters wird keine Haftung übernommen. Terminänderungen vorbehalten.
10. Haftungsausschlüsse
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung ausgeschlossen für:
entgangenen Gewinn
mittelbare Schäden und Folgeschäden
Vermögensschäden aufgrund von Entscheidungen, die auf Basis der erbrachten Beratung oder Coachings getroffen wurden
nicht erreichte Erwartungen oder Ziele des/der Auftraggeber
Die Auftragnehmerin schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Sofern gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Auftragnehmerin der Höhe nach mit dem Auftragswert bzw. der vereinbarten Vergütung begrenzt.
11. Eigenverantwortung beim Coaching
Coaching stellt eine individuelle Prozessbegleitung dar und ersetzt keine:
medizinische Behandlung
psychotherapeutische Behandlung
sonstige fachliche Beratung (z. B. rechtlich oder steuerlich)
Die Teilnahme am Coaching erfolgt eigenverantwortlich. Entscheidungen, die im Rahmen oder infolge des Coachings getroffen werden, liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des/der Auftraggeber.
12. Schlussbestimmungen
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Auftragnehmerin. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des/der Auftragnehmerin zuständig.
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftragsgeber:in und der Auftragnehmerin (Firma Iris Perren), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
2. Umfang des Beratungsauftrages
Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Tag des Abschlusses des Auftrages (mündlich oder schriftlich) und endet mit vollständiger Bezahlung der Schlussrechnung durch den Klienten.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers:
Der/die Auftraggeber verpflichten sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen. Erfolgt dies nicht oder verspätet, können daraus resultierende Verzögerungen oder Mehraufwände gesondert verrechnet werden.
4. Honorare und Fälligkeit
Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält die Auftragnehmerin ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonto zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Auftragnehmerin fällig.
Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Auftragnehmerin, so behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die Auftragnehmerin bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Auftragnehmerin von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Gemäß den Richtlinien der österreichischen Wirtschaftskammer.
5. Elektronische Rechnungslegung
Die Auftragnehmerin, ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.
6. Reisekosten
Alle Reisekosten werden vorab transparent kommuniziert oder im Angebot festgehalten.
7. Dauer des Vertrags
Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt.
8. Online-Coaching / digitale Leistungen
Die Auftragnehmerin bietet Leistungen auch in digitaler Form (z. B. via Zoom oder vergleichbare Plattformen) an.
Der/die Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme sicherzustellen, insbesondere:
stabile Internetverbindung
funktionsfähiges Endgerät (Laptop, Tablet o. Ä.)
Kamera und Mikrofon
Ein Ausfall auf Seiten des/der Auftraggeber (z. B. technische Probleme) berechtigt nicht zur Terminverschiebung oder Rückerstattung. Bei technischen Problemen auf Seiten der Auftragnehmerin wird ein Ersatztermin angeboten.
Aufzeichnungen von Online-Sessions sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung beider Seiten zulässig.
9. Umbuchungen/Stornierung bei Einzelcoachings und Teamcoachings
Einzelcoachings:
Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert oder verschoben werden.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das volle Honorar verrechnet.
Teamcoachings:
Stornierungen bis 14 Tage vor Termin sind kostenfrei. Für Stornierungen zwischen 13–7 Tage vor Termin werden 50 % des Honorars in Rechnung gestellt. Für Stornierungen von weniger als 7 Tage vor Termin bzw. bei Nichterscheinen zum Termin werden 100 % des Honorars fällig. Der/die Auftraggeber:in hat die Möglichkeit einen Ersatztermin zu vereinbaren.
Für abgesagte Workshops oder Teamcoachings seitens des Veranstalters wird keine Haftung übernommen. Terminänderungen vorbehalten.
10. Haftungsausschlüsse
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung ausgeschlossen für:
entgangenen Gewinn
mittelbare Schäden und Folgeschäden
Vermögensschäden aufgrund von Entscheidungen, die auf Basis der erbrachten Beratung oder Coachings getroffen wurden
nicht erreichte Erwartungen oder Ziele des/der Auftraggeber
Die Auftragnehmerin schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Sofern gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Auftragnehmerin der Höhe nach mit dem Auftragswert bzw. der vereinbarten Vergütung begrenzt.
11. Eigenverantwortung beim Coaching
Coaching stellt eine individuelle Prozessbegleitung dar und ersetzt keine:
medizinische Behandlung
psychotherapeutische Behandlung
sonstige fachliche Beratung (z. B. rechtlich oder steuerlich)
Die Teilnahme am Coaching erfolgt eigenverantwortlich. Entscheidungen, die im Rahmen oder infolge des Coachings getroffen werden, liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des/der Auftraggeber.
12. Schlussbestimmungen
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Auftragnehmerin. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des/der Auftragnehmerin zuständig.